Die Lieferung erfolgt in den für das Produkt geltenden Liefermaßen. Bei Rollen sind Längenabweichungen bis zu 10% als regulär anzusehen. Breitenabweichungen von +/3 cm sind fertigungsbedingt. Bei Aufträgen mit gewünschten Fix-maßen oder in Sonderdessins und -farben muss sich der Verkäufer aus fertigungstechnischen Gründen geringe Maßüberschreitungen vorbehalten und zwar: bis 200 qm 7%, bis 500 qm 5%, ab 501 qm 3%, produktionsbedingte Unterlieferungen von bis zu 5% sind zulässig bezogen auf die Gesamtbestellung. Einzelmassen können ohne Rücksprache beim Käufer in Rollen zusammengefasst werden. Die produktionsbedingten Toleranzen gemäß technischem Datenblatt stellen keinen berechtigten Mangel dar. 7. Rügepflicht Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu erheben. CAS Objects/CAS Connect/CAS Rooms können nur vor Montage beanstandet werden. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich zu rügen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach deren Auftreten und/oder Bekanntwerden zu rügen. Nach Fristablauf ist der Käufer mit seinen Rechten wegen eines Mangels ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen. Der gleiche Haftungsausschluss gilt bei erkennbaren Mängeln, nach Zuschnitt oder sonstiger – auch teilweiser – Verarbeitung der Ware. Bei nebeneinander zu verlegenden Bahnen hat der Kunde vor der Verlegung die Farbabstimmung und den Rapport zu prüfen. Sollte es aus verschiedenen Gründen notwendig werden, fehlerhafte Ware provisorisch zu verlegen, muss doppelseitiges Klebeband verwendet werden, um einen leichteren Austausch vornehmen zu können. Im Falle des Austauschs von Teppichen im Zusammenhang mit festgestellten Mängeln übernimmt der Verkäufer die folgenden Kosten: OBJEKTTEPPICH DEMONTIEREN UND UNTERBODEN REINIGEN OBJEKTTEPPICH (WENIGER ALS 100 M²), VERLEGUNG + KLEBER OBJEKTTEPPICH (MEHR ALS 100 M²), VERLEGUNG + KLEBER LOHNKOSTENERSTATTUNG NACH ZUSTIMMUNG DES VERKÄUFERS 4,00 � / M² NETTO 9,50 � / M² NETTO 7,50 � / M² NETTO 48,00 � / STUNDE NETTO Arbeiten, die außerhalb der normalen Bürozeiten ausgeführt werden müssen, müssen vor Beginn mit dem Verkäufer vereinbart und genehmigt werden. Der Stundenpreis außerhalb der normalen Bürozeiten beträgt zusätzlich 50%. Im Falle einer Fehllieferung/mangelhaften Lieferung ist der Verkäufer nicht verantwortlich für die Deckung der entstehenden Kosten in Bezug auf die Installation oder den Abbau; hierunter fallen Mietausfall, Umzug von Möbeln, Änderung von Installationen, Betriebsausfall, Zeitverlust, Gehaltskosten oder sonstige Nachteile. Sollte der Aufbau von CAS Objects/CAS Connect/CAS Rooms durch den Verkäufer erfolgen, sind erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich beim vom Verkäufer beauftragten Monteur zu erheben. 8. Montage CAS Objects/CAS Connect/CAS Rooms Beinhaltet der Auftrag die Montage des Produktes, versteht sich der vereinbarte Preis für eine einmalige Lieferung und reibungslosen Montageablauf. Sollte aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Bauverzögerungen, etc.), die Lieferung oder Montage in mehreren Terminen notwendig sein, so hat der Kunde die hierfür entstehenden Mehrkosten für Lieferung/Anfahrt, zusätzliche Materialkosten und Montagezeit etc. zu tragen. Der Kunde hat für ausreichend dimensionierte Transportwege sowie für deren ungehinderte Nutzung zum Lieferzeitpunkt zu sorgen. In den Montagekosten ist der innerbauliche Transport bis ins Erdgeschoss enthalten. Der Einsatz außerordentlicher Transportgeräte (Außenaufzüge, Kräne etc.) ist vor Auftragserteilung anzumelden und wird gesondert nach Aufwand berechnet. Anpassungsarbeiten der Ware an bauseitige Gegebenheiten sind, sofern möglich, grundsätzlich nicht im Preis enthalten und werden nach Aufwand berechnet. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn in der Auftragsbestätigung vom Verkäufer derartige Anpassungsarbeiten nicht aufgeführt sind. Die gelieferte Ware wird grob gereinigt übergeben. Die Endreinigung ist vom Kunden auszuführen. Der Einbau von elektrischen Teilen wie Lampen, Lüftern etc. sowie der Anschluss an das Stromnetz gehören nicht zu dem Leistungsumfang des Verkäufers. Insoweit hat der Kunde im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen Elektrofachbetrieb zu beauftragen. 9. Gewährleistung Bei Mangelhaftigkeit der Waren hat der Verkäufer – nach seiner Wahl – das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer kann erst dann Minderung des Kaufpreises verlangen oder – im Falle eines erheblichen Mangels – vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehlgeschlagen sind oder vom Verkäufer abgelehnt werden. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer dem Verkäufer unter Setzung einer Frist, die mindestens 10 Werktage betragen muss, androht, dass er die Nachbesserung/Ersatzlieferung ablehnt und die Frist abgelaufen ist. Alle darüber hinausgehenden Schadensund Aufwendungsersatzansprüche aus Sachmängeln sind ausgeschlossen. In Fällen höherer Gewalt – auf Seiten vom Verkäufer oder einem der Vorlieferanten des Verkäufers ist eine jegliche Haftung ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen worden war. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht für eine Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers steht diejenige des gesetzlichen Vertreters vom Verkäufer oder des Erfüllungsgehilfen vom Verkäufer gleich. Schließlich gilt dieser Ausschluss nicht für die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß § 478 Abs. 2 BGB. Allerdings ist der Anspruch auf Aufwendungsersatz in diesem Fall beschränkt auf den Nettopreis der gelieferten Ware. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Der Ausschluss gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Gewährleistung, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht. Wesentliche Vertragsverpflichtungen sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Käufer vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. F000301_de_0422
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