10. Verjährung Mängelansprüche verjähren innerhalb 1 Jahres nach Empfang der Ware. Diese Verjährungsfrist gilt auch für eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Bestimmung für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. 11. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die nachfolgenden Sicherheiten gewährt, wobei der Verkäufer diese auf Verlangen des Käufers insoweit freigeben wird, wie der Wert der Sicherheiten vom Verkäufer die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsbedingung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für den Verkäufer. Erlischt das (Mit-)Eigentum vom Verkäufer durch Verbindung mit dem Gebäude etc., so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum vom Verkäufer unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum vom Verkäufer nachweisbar hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu schützen bzw. zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und/oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer ist zur sofortigen Herausgabe der Ware an den Verkäufer verpflichtet. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten. 12. Anzuwendendes Recht, Teilnichtigkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand Für das Vertragsverhältnis gilt insbesondere bei Auslandslieferungen ausschließlich deutsches Recht. Das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.4.1980 und Nachfolgebestimmungen finden keine Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld. Der Verkäufer ist jedoch befugt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Stand April 2022 F000301_de_0422 Ege Carpets GmbH Schanzenstraße 39/D14 / 51063 Köln / T: +49 0221 9697270 / E: deutschland@egecarpets.com
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