ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Carpet Concept und der Ege Carpets Objekt-Teppichboden GmbH DACH GmbH Bunzlauer Straße 7 Schanzenstraße 39/D14 33719 Bielefeld 51063 Köln - im Nachfolgenden Verkäufer genannt - 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Bedingungen gelten für sämtliche Geschäfte des Verkäufers mit den dazugehörigen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für alle Lieferungen und Leistungen der Verkäufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Allgemeine Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer bzw. ein Bevollmächtigter hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführen. 2. Vertragsschluss, Erfüllungsort Alle Angebote sind freibleibend. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung/Auftragserteilung zustande. Nach Produktionsbeginn sind Änderungen/Ergänzungen oder eine Stornierung des Auftrages nicht möglich. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Die Rechte des Käufers aus dem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung vom Verkäufer übertragbar. 3. Preise, Fracht und Verpackung Alle Preise gelten ab Lager einschließlich Verpackung und Frachtkosten innerhalb Deutschlands, ausgenommen der deutschen Inseln. Die Berechnung erfolgt in EURO zu den am Tag des Versandes geltenden Preisen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lagerkosten werden gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt frei LKW Ladekante (frei Haus) zum Bestimmungsort innerhalb Deutschlands nach der für den Verkäufer günstigsten Beförderungsart. Die Entsorgung der Transportverpackung ist Aufgabe des Kunden. Verpackung wird berechnet, wenn der Käufer eine besondere Verpackungsart wünscht. 4. Lieferung, Gefahrübergang Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin gilt nur annähernd. Er wird nach Möglichkeit eingehalten. Hieraus resultierende Schadensund/ oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern wird die Lieferungsund Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferungsbzw. Abnahmefrist nicht eingehalten werden kann. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Auslieferungslager des Verkäufers verlässt. Wird die Ware zurückgenommen, trägt der Käufer, unabhängig vom Grund der Rücknahme, alle Transportkosten und jede Gefahr bis zum Eingang der Ware beim Verkäufer. Rücksendungen werden nur vergütet, wenn diesen im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt bzw. wenn diese abgesprochen wurden. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich zu melden. Bei Speditionsversand sind Schäden vom Frachtführer auf dem Frachtbrief zu bestätigen. CAS Rooms Produkte werden grundsätzlich in Einzelteilen zerlegt geliefert oder bei Selbstabholung übergeben. Sie sind vom Kunden zusammenzusetzen. Zur Montage erforderliches Werkzeug ist im Lieferumfang nicht enthalten. Der Verkäufer behält sich vor, die Ware vor dem Versand zu Prüfzwecken fachmännisch zusammenzusetzen und wieder zu zerlegen. 5. Zahlung Die Rechnungen vom Verkäufer sind sofort fällig. Der Verkäufer behält sich die Annahme von Wechseln und Schecks vor. Gebühren jeglicher Art gehen zu Lasten des Käufers. Im Verzugsfall schuldet der Käufer den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge nicht befugt, es sei denn, seine Gegenforderung ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. 6. Beschaffenheit der Ware, Maßabweichungen Der Verkäufer bestätigt, dass die Ware frei von Sachmängeln ist. Der Käufer kann an die Ware des Verkäufers qualifizierte Ansprüche nur insoweit stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich an Waren in der Qualität und Preisklasse der bestellten Art gestellt werden können. Dabei besteht Einigkeit, dass als Mängel nicht gelten: - optische Farbunterschiede durch Florumkehrung (Shading) - Farbunterschiede, welche laut Graumaßstab DIN EN 20105 – A2 >3 einzustufen sind - Druckstellen durch Möbelstücke und Ähnliches - fertigungstechnisch bedingte, handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Dicke, Gewicht, Ausrüstung und Musterung etc. - produktionsbedingte Verzüge bei Bahnenware, welche die Toleranzgrenzen der DIN CEN/TS 14159 einhalten - produktionsbedingte Verzüge bei dessinierten Fliesen, welche +/5 mm je Fliese unterschreiten - alle weiteren Toleranzen, welche den gültigen Normen zu entnehmen sind - CAS Objects/CAS Connect/CAS Rooms Die produktionsbedingten Toleranzen sind, siehe der weiteren Toleranzen im technischen Datenblatt, zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Differenzen nach Montage können nicht mehr bemängelt werden. F000301_de_0422
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